18.12.2021 Gikro

 

Liebe Schützenmitglieder/Innen,

 

die Landesregierung hat am 14.12.2021 die Geltungsdauer der bereits bestehenden Corona-Bekämpfungsverordnung für vier weitere Wochen verlängert.

Sie hat somit eine Gültigkeit bis zum 11. Januar 2022.

 

Es hat für uns keine Änderung stattgefunden, wir verfahren weiter wie unten beschrieben.

 

Vorgaben des Landessportverbandes Schleswig Holstein e.V.:

 

Wie schon angekündigt, gilt ab dem 22.11.2021 in Innenbereichen bei der Sportausübung,         die 2G-Regelung. Auch für ehrenamtliche Übungsleiterinnen und- leiter.

 

Ausgenommen sind Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und eines negativen Tests       (nicht älter als 48 Std.) auch Angebote wahrnehmen, für die 2 G-Regeln gelten.

 

Entscheidung des Vorstandes: Nicht aktive Schützen, Besucher/Eltern/Gäste, müssen sich weiterhin in unsere Besucherliste eintragen und auch bei ihnen gilt die 2G Regelung.

 

Das Hygienekonzept muss  eingehalten werden, hier wird die Reinigung und die Desinfektion weiterhin dokumentiert.

 

Für Verständnisfragen stehen Arno Wilhelm und Gisela Kröger immer zur Verfügung.

 

22.11.2021 Gikroe

 

 

Liebe Schützenmitglieder/Innen,

 

die Landesregierung hat am 15.11.2021 die Geltungsdauer der bereits bestehenden Corona-Bekämpfungsverordnung für vier weitere Wochen verlängert.

Sie hat somit eine Gültigkeit bis zum 15. Dezember 2021.

 

Vorgaben des Landessportverbandes Schleswig Holstein e.V.:

 

Wie schon angekündigt, gilt ab dem 22.11.2021 in Innenbereichen bei der Sportausübung,         die 2G-Regelung. Auch für ehrenamtliche Übungsleiterinnen und- leiter.

 

Ausgenommen sind Kinder bis zur Einschulung und minderjährige Schülerinnen und Schüler, die regelmäßig in der Schule getestet werden. Personen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, können mit Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung und eines negativen Tests       (nicht älter als 48 Std.) auch Angebote wahrnehmen, für die 2 G-Regeln gelten.

 

Entscheidung des Vorstandes: Nicht aktive Schützen, Besucher/Eltern/Gäste, müssen sich weiterhin in unsere Besucherliste eintragen und auch bei ihnen gilt die 2G Regelung.

 

Das Hygienekonzept muss  eingehalten werden, hier wird die Reinigung und die Desinfektion weiterhin dokumentiert.

 

Für Verständnisfragen stehen Arno Wilhelm und Gisela Kröger immer zur Verfügung.

 

20.08.2021GiKroe

 

Liebe Mitglieder,

 

die Landesregierung hat am 17. August 2021 eine Neufassung der Corona-Bekämpfungsverordnung beschlossen. Damit wird die bereits angekündigte landesweite Testpflicht im Sinne der 3G-Regel (Zutritt nur für geimpfte, genesene oder getestete Personen) in einer Vielzahl von Innenbereichen umgesetzt.

 

Die Verordnung tritt am 23. August in Kraft und gilt bis zum 19. September 2021.

 

Verantwortlich:

 

Mitglieder des Beirates im

Landessportverband Schleswig-Holstein (LSV)

sowie die im LSV organisierten Sportvereine

 

Die Änderungen haben wir farblich hervorgehoben.

 

Grundsätzlich gilt:

  • Bei der Sportausübung im Innenbereich wird die Testpflicht eingeführt.

 

Sportausübung Innenraum/indoor:

 

  • Obergrenze Teilnehmende:
    • Die Obergrenze entfällt.

 

  • Erwachsene, Kinder und Jugendliche:
    • Testpflicht für Erwachsene,
    •  
    • Testpflicht entfällt für Kinder bis Vollendung des siebten Lebensjahres,
    •  
    • Testpflicht entfällt für minderjährige Schüler/innen, die mit einer
    •  
    • Schulbescheinigung die regelmäßige Testung nachweisen.
    •  
    • . Das Bildungsministerium wird in Kürze für die Schulen eine
    •  
    • Musterbescheinigung erstellen. Durch diese Bescheinigung können die
    •  
    • Schülerinnen und Schüler ihre in der Schule durchgeführten Corona-Test
    •  
    • (und Ergebnisse) auch außerhalb der Schule vorlegen.

 

Hygienekonzept/Kontaktdaten

 

Bei der Sportsausübung in geschlossenen Räumen ist ein Hygienekonzept zu erstellen, die Kontaktdaten der Teilnehmenden sowie der Besucherinnen und Besucher sind zu erheben.

 

Testpflicht/Vorlage eines negativen Testergebnisses

  • Gültig sind
    • Antigen Schnelltests (nicht älter als 24 Stunden) oder PCR-Tests (nicht älter
    •  
    • als 48 Stunden).
    •  
    • Der Nachweis ist in verkörperter (schriftlicher) oder digitaler Form vorzulegen.
    •  
  • Ebenfalls gültig sind die sog. Selbsttests. Die Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung (SchAusnahmVO) verlangt im Wortlaut, dass der Test vor Ort unter Aufsicht desjenigen stattfindet, der der jeweiligen Schutzmaßnahme unterworfen ist. Dies wäre z.B. der Sportverein.
  • Eine Testpflicht gilt nicht für Kinder, die das siebte Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
  • Eine Testpflicht entfällt bei Vorlage eines anerkannten Immunisierungsnachweises (vollständige Impfung oder Genesung).

 

Vollständig geimpft/genesen

 

  • Vollständig geimpfte Personen und genesene Personen werden bei festgelegten Gruppengrößen mitgezählt.
  • Lediglich bei privaten Zusammenkünften oder bei ähnlichen sozialen Kontakten (z.B. Beerdigungen o.ä.) bleibt die Zahl bei der Ermittlung der Teilnehmenden unberücksichtigt. Für den Sport gilt diese Regelung laut Bundesverordnung somit nicht (SchAusnahmV)!

 

 

Trainingszeiten wieder zu den alten Zeiten: siehe Trainingszeiten

 

 

23.07.2021

 

Liebe Mitglieder,

 

 

Mit hygienischen Auflagen, enger Organisation und vorgegebenen Verhaltensregeln, haben wir den Trainingsbetrieb

 

ab Juni 2021

 

                                  endlich wieder aufgenommen.

 

Es ist nun nicht aktiven Schützen, Besuchern gestattet sich in der Schützenhalle einzufinden und aufzuhalten und müssen ihre Daten in eine Anwesenheitsliste eintragen. Die hygienischen Auflagen und die vorgegebenen Verhaltensregeln bleiben bestehn.

 

Landessportverband > Öffnungsschritte in geschlossenen Räumen

 

 

Veranstaltungen mit Gruppenaktivität (§ 5a)

(Veranstaltungen auf Einladung, z.B. Stehempfänge, Jubiläen, Sommerfeste, etc.)

  • Die maximale Teilnehmerzahl ist aufgehoben.
  • Teilnehmende haben innerhalb geschlossener Räume eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
  • Es besteht bei Veranstaltungen im Innenbereich keine Testpflicht mehr.
  • Die maximale Teilnehmerzahl ist aufgehoben. Es gilt aber weiterhin, dass die Zahl der gleichzeitig anwesenden Teilnehmenden auf eine Person je 7 m² begehbare Fläche zu begrenzen ist.
  • Die Einhaltung des Abstandsgebotes ist  sicherzustellen.

Alkoholkonsum und Ausschank sind nun auch innerhalb geschlossener Räume wieder erlaubt.

 

 

Wir hoffen, dass  immer mehr Lockerungen in den nächsten Wochen stattfinden, über die wir euch zeitnah informieren werden.

Bis dahin müssen wir uns an die gegebenen Vorschriften halten und hoffen weiterhin auf euer Verständnis.

 

Organisation:

 

Jeder Stand darf belegt werden, beim Einrichten Abstandsregel 1,5 m bitte beachten, Mund-Nasenbedeckung bis zum Schießen tragen. Auf den Wegen innerhalb der Schützenhalle muss eine qualifizierte Mund-Nasen-Bedeckung getragen werden. Am Tisch darf die Mund-Nasenbedeckung abgenommen werden. Es muss sich nicht mehr beim diensthabenden Schützenmeister zu Terminen angemeldet werden.

 

 

Trainingstage vorerst weiter:

 

Bogenabteilung:

 

hier bleiben die Trainingstage wie gehabt, eine Anmeldung muss nicht erfolgen, da die Schießplätze ausreichend sind.

 

Interessenten/Schnupperstunden nur nach telefonischer Vereinbarung

 

Montag       18:00Uhr - 20:00Uhr -Bogen = Verantwortlich Erwin Friedrichs

Freitag        18:00Uhr - 20:00Uhr -Bogen = Verantwortlich Erwin Friedrichs

 

 

Dienstag        17:00 Uhr -19:00 Uhr  Jugend = Verantwortliche Kirsten Moldenhauer

 

Samstag        10:00 Uhr - 12:00Uhr Jugend  = Verantwortliche Kirsten Moldenhauer

 

Mittwoch       18:00 Uhr -19:00Uhr  Pistole    = Verantwortlicher Hans-Peter Kahllund                                  19:30 Uhr - 20:30Uhr                        

 

 

Donnerstag   18:00 Uhr - 19:00 Uhr Lupi/LG/KK  = Verantwortlich Gerd & Gisela Kröger

                      19:30 Uhr - 20:30 Uhr

 

 

Erwin Friedrichs            Tel:04331/62200

     

Hans-Peter Kahllund              Tel: 04331/6530

 

Gerd & Gisela Kröger            Tel: 04331/38082 oder 0179/4814099

 

 

Wir hoffen , dass die Inzidenzzahlen nicht wieder steigen und vermehrt Einschränkungenhervorrufen, haltet euch bitte an die Verhaltensregeln, Schnutenpullis nicht vergessen, bitte den Anweisungen des verantwortlichen Schützenmeisters folgen........und allen Schützen ein

 

 

GUT SCHUSS !!!

                            

01.06.2021

 

Liebe Mitglieder,

 

 

Mit hygienischen Auflagen, enger Organisation und vorgegebenen Verhaltensregeln, möchten wir den Trainingsbetrieb

ab sofort

 

endlich wieder aufnehmen.

 

Vorerst ist es nicht aktiven Schützen, Besuchern, leider noch nicht gestattet sich in der Schützenhalle einzufinden und aufzuhalten.

 

Landessportverband > Öffnungsschritte in geschlossenen Räumen

 

 

Erwachsene (Ü18): Testpflicht bei mehr als 10 Teilnehmenden in einem Raum

 

Die Testpflicht entfällt, wenn mehr als 80 qm pro Teilnehmenden zur Verfügung steht.

 

Jugend (bis 18) : Testpflicht für alle bei mehr als 25 Teilnehmenden

 

Die Testpflicht entfällt, wenn mehr als 80 qm pro Teilnehmenden zur Verfügung steht.

 

Der Vorstand hat beschlossen, dass wir wie im letzten Jahr, die Teilnehmenden auf 10 Personen begrenzen, somit sind wir der Testpflicht nicht unterlegen.

 

Wir hoffen, dass  immer mehr Lockerungen in den nächsten Wochen stattfinden, über die wir euch zeitnah informieren werden.

Bis dahin müssen wir uns an die gegebenen Vorschriften halten und hoffen weiterhin auf euer Verständnis.

 

Organisation:

 

Jeder Stand darf belegt werden, beim Einrichten Abstandsregel 1,5 m bitte beachten.

 

Um jeden aktiven Schützen die Möglichkeit für einen Schießdurchgang zu geben, muss man sich, bei dem im laufenden Monat verantwortlichen Schützenmeister, anmelden!

 

Trainingstage vorerst:

 

Bogenabteilung:

 

hier bleiben die Trainingstage wie gehabt, eine Anmeldung muss nicht erfolgen, da die Schießplätze ausreichend sind.

 

Interessenten/Schnupperstunden nur nach telefonischer Vereinbarung

 

Montag       18:00Uhr - 20:00Uhr -Bogen = Verantwortlich Erwin Friedrichs

Freitag        18:00Uhr - 20:00Uhr -Bogen = Verantwortlich Erwin Friedrichs

 

 

Dienstag        17:00 Uhr -19:00 Uhr  Jugend = Verantwortliche Kirsten Moldenhauer

 

Samstag        10:00 Uhr - 12:00Uhr Jugend  = Verantwortliche Kirsten Moldenhauer

 

Mittwoch       18:00 Uhr -19:00Uhr  Pistole    = Verantwortlicher Hans-Peter Kahllund                                  19:30 Uhr - 20:30Uhr                        

Hans Peter entscheidet ob noch Plätze für  LG-Schützen vorhanden sind

 

Donnerstag   18:00 Uhr - 19:00 Uhr Lupi/LG/KK  = Verantwortlich Gerd & Gisela Kröger

                      19:30 Uhr - 20:30 Uhr

 

An den Trainingstagen in der Schützenhalle im Zeitraum, von 20:00 Uhr bis 21:00 Uhr, für Schießtermine anrufen!

 

Erwin Friedrichs            Tel:04331/62200

     

Hans-Peter Kahllund              Tel: 04331/6530

 

Gerd & Gisela Kröger            Tel: 04331/38082 oder 0179/4814099

 

 

 

Wir wünschen allen einen guten Anfang, haltet euch bitte an die Verhaltensregeln, Schnutenpullis nicht vergessen, bitte den Anweisungen des verantwortlichen Schützenmeisters folgen........und allen Schützen ein

 

GUT SCHUSS !!!

                            

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